Königssäbel mit 2 Ringen, vergoldete Montur und Beschläge, damazierte Klinge, schwarze Griffschale (Artillerie Schleppsäbel Offiziere)
Diensgrad: Bis Obrist mit schwarzer Griffschale
nur General und Präsident mit weißer Griffschale
Achtung: Blankwaffen sind Hieb- und Stichwaffen und fallen unter das dt. Waffengesetz. Ein Verkauf erfolgt nur an Volljährige!
Das Tragen in der Öffentlichkeit wird in § 42a Waffengesetz geregelt.
Das Tragen (Führen) einer Blankwaffe ist erlaub:
- für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.