Königssäbel
- deutsche Produktion (Made in Solingen)
- Klinge aus rostfreihem Stahl, gehärtet, geschliffen und poliert, Länge ca. 81cm
- Klinge ist beidseitig damasziert mit Ornamenten
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Klinge abgerundet
- Montur gegossen aus Messing, geschliffen und poliert, Vernickelt und anschliessend 24- Karat hartvergoldet
- Zwei rubinfarbige Augen
- Griff aus Kunststoff schwarz, umwickelt mit vergoldeten Messingdrähten
- Scheide aus einem Stahlrohr handgefertigt
- Scheide mit drei Beschlägen aus Messing und feinen Ornamenten, 24- Karat hartvergoldet
- 2 Trageringe
Achtung: Blankwaffen sind Hieb- und Stichwaffen und fallen unter das dt. Waffengesetz. Ein Verkauf erfolgt nur an Volljährige!
Das Tragen in der Öffentlichkeit wird in § 42a Waffengesetz geregelt.
Das Tragen (Führen) einer Blankwaffe ist erlaub:
- für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.